Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand: 30. Oktober 2025)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen
Zuga Promotion, [Adresse einfügen],
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt,
und dem Auftraggeber.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
§2 Leistungen
Zuga Promotion erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Promotion, Sampling, Event-Support, POS-Marketing, Sales-Aktivitäten und Merchandising.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer schriftlichen Vereinbarung.
§3 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail).
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung oder gemäß gesonderter Vereinbarung.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist Zuga Promotion berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie Mahnkosten zu berechnen.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien, Genehmigungen und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögert sich die Leistung aufgrund unterlassener Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend.
Zuga Promotion kann dadurch entstehende Mehrkosten gesondert in Rechnung stellen.
§6 Leistungszeit, Termine und höhere Gewalt
Verbindliche Termine bedürfen schriftlicher Bestätigung.
Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie höherer Gewalt, Krankheit, Streik, Transportproblemen, technischen Störungen oder Witterungseinflüssen haftet Zuga Promotion nicht für Verzögerungen oder Ausfälle.
In diesen Fällen verlängert sich die Leistungsfrist angemessen oder die Leistungspflicht entfällt, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.
§7 Gewährleistung und Reklamationen
Zuga Promotion erbringt alle Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen.
Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich mitzuteilen.
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen.
Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
§8 Haftung
Zuga Promotion haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Auftragswert, begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
§9 Stornierung, Rücktritt und Projektpauschale
Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit schriftlich stornieren.
In diesem Fall gilt folgende Ausfallstaffel:
-
Nach Vertragsschluss, bis 14 Tage vor Beginn: 25 % des Auftragswertes
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7–14 Tage vor Beginn: 50 % des Auftragswertes
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Weniger als 7 Tage vor Beginn: 75 % des Auftragswertes
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Am Einsatztag oder bei Nichterscheinen: 100 % des Auftragswertes
Darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 15 % des Auftragswertes zur Deckung der internen Planungskosten fällig, die auch bei Stornierung nicht entfällt.
Zuga Promotion bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
§10 Nichtdurchführbarkeit aus Gründen des Auftraggebers
Kann eine geplante Aktion aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlende Genehmigungen, nicht bereitgestellte Waren oder Materialien, organisatorische Mängel), nicht oder nur teilweise durchgeführt werden,
behält Zuga Promotion den vollen Vergütungsanspruch.
Zusätzlich können entstandene Mehrkosten (Personalbindung, Anfahrt, Wartezeiten) gesondert berechnet werden.
§11 Eigentum, Material- und Equipment-Haftung
Alle von Zuga Promotion bereitgestellten Materialien, Geräte und Werbemittel bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber haftet für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl während der Einsatzdauer, soweit der Schaden nicht durch Zuga Promotion selbst verursacht wurde.
Im Schadensfall kann der Wiederbeschaffungswert bzw. Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.
Nach Einsatzende sind alle überlassenen Gegenstände vollständig und unbeschädigt zurückzugeben.
§12 Urheber- und Nutzungsrechte
Alle von Zuga Promotion erstellten Konzepte, Texte, Entwürfe, Layouts, Bilder und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Jede weitergehende Nutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
§13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§14 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§15 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Zuga Promotion in Deutschland.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
📅 Stand: 30. Oktober 2025
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